Gesetze › TischlAusbV § 2 TischlAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung