Gesetze › TKG › Teil 7 Nummerierung § 122 TKG Umgehungsverbot Die §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen. Telekommunikationsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 123 Befugnisse der Bundesnetzagentur