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TPG-GewV
TPG-Gewebeverordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anforderungen an die Entnahme von Geweben
- § 3Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
- § 4Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
- § 5Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
- § 6Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
- § 7Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 8Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 9Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 10Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
- Anlage 2Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
- Anlage 3Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
- Anlage 4Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6