Gesetze › TPG › Abschnitt 8 Schlussvorschriften § 23 TPG Bundeswehr Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug dieses Gesetzes bei der Überwachung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr. Transplantationsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen § 24