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TPG

Transplantationsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
Abschnitt 5a Transplantationsregister
Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
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