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§ 2 TrainerV

Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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