§ 2 TrainerV
Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle