AdvoCite
TranspRLDV
Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
- § 3Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 4Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
- § 5Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
- § 6Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
- § 7Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
- § 8Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
- § 9Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
- § 10Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
- § 11Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
- § 12Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
- § 13Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
- § 14Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
- § 15(weggefallen)
- § 16Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
- § 17Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
- § 18Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
- § 19Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- §§ 20 bis 22(weggefallen)
- § 23Übergangsbestimmung
- § 24Inkrafttreten