Gesetze › TWirtAusbV § 1 TWirtAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt. Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer