Gesetze › UKlaG › Abschnitt 6 Anwendungsbereich § 15 UKlaG Ausnahme für das Arbeitsrecht Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung. Unterlassungsklagengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung § 16 Bußgeldvorschriften