Gesetze › UKlaG › Abschnitt 1 Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen § 2b UKlaG Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Unterlassungsklagengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2a Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union § 2c Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen