Gesetze › UkraineAufenthÜV § 4 UkraineAufenthÜV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2028 außer Kraft. Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Titeleinholung im Bundesgebiet