Diese Verordnung findet sinngemäß Anwendung auf Bausparkassen der in der Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 25. November 1949 (Bundesanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1950) bezeichneten Art.
Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle