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UmstRückstGDV
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
Abschnitt I Rückstellungen auf Grund des Gesetzes vom 21. Dezember 1960
- § 1Versorgungsverpflichtungen
- § 2Berechnung der Rückstellung
- § 3Berechnung und Prüfung der Gesamtrückstellung
- § 4Einstellung in die Umstellungsrechnung oder Altbankenrechnung
Abschnitt II
Abschnitt III Schlußvorschriften