Gesetze › UmwG › Drittes Buch Spaltung› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung § 138 UmwG Sachgründungsbericht Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich. Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 137 Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung § 139 Herabsetzung des Stammkapitals