AdvoCite
UmwG
Umwandlungsgesetz
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
Zweites Buch Verschmelzung
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
Zweiter Abschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 4Verschmelzungsvertrag
- § 5Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 6Form des Verschmelzungsvertrags
- § 7Kündigung des Verschmelzungsvertrags
- § 8Verschmelzungsbericht
- § 9Prüfung der Verschmelzung
- § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
- § 12Prüfungsbericht
- § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- § 14Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 16Anmeldung der Verschmelzung
- § 17Anlagen der Anmeldung
- § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
- § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 20Wirkungen der Eintragung
- § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge
- § 22Gläubigerschutz
- § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten
- § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
- § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
- § 26Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
- § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
- § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 31Annahme des Angebots
- § 32Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 33Anderweitige Veräußerung
- § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
- § 35aInteressenausgleich und Betriebsübergang
Dritter Abschnitt Verschmelzung durch Neugründung
- § 36Anzuwendende Vorschriften
- § 37Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 38Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- § 39Ausschluss der Verschmelzung
- § 39aVerschmelzungsbericht
- § 39bUnterrichtung der Gesellschafter
- § 39cBeschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39dWiderspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39ePrüfung der Verschmelzung
- § 39fZeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
- § 40Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 41Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 42Entsprechend anzuwendende Vorschriften
- § 43(weggefallen)
- § 44(weggefallen)
- § 45(weggefallen)
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
- § 45aMöglichkeit der Verschmelzung
- § 45bInhalt des Verschmelzungsvertrages
- § 45cVerschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
- § 45dBeschluß der Gesellschafterversammlung
- § 45eAnzuwendende Vorschriften
Zweiter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 46Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 47Unterrichtung der Gesellschafter
- § 48Prüfung der Verschmelzung
- § 49Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
- § 50Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 51Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
- § 52Anmeldung der Verschmelzung
- § 53Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
- § 54Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 55Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
- § 56Anzuwendende Vorschriften
- § 57Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 58Sachgründungsbericht
- § 59Verschmelzungsbeschlüsse
Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 60Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 61Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 62Konzernverschmelzungen
- § 63Vorbereitung der Hauptversammlung
- § 64Durchführung der Hauptversammlung
- § 65Beschluß der Hauptversammlung
- § 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
- § 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
- § 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- § 70Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
- § 71Bestellung eines Treuhänders
- § 72Umtausch von Aktien
- § 72aGewährung zusätzlicher Aktien
- § 72bKapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
- § 73Anzuwendende Vorschriften
- § 74Inhalt der Satzung
- § 75Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 76Verschmelzungsbeschlüsse
- § 77(weggefallen)
Vierter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
Fünfter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 79Möglichkeit der Verschmelzung
- § 80Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
- § 81Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 82Vorbereitung der Generalversammlung
- § 83Durchführung der Generalversammlung
- § 84Beschluß der Generalversammlung
- § 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 86Anlagen der Anmeldung
- § 87Anteilstausch
- § 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
- § 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
- § 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
- § 91Form und Frist der Ausschlagung
- § 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
- § 93Auseinandersetzung
- § 94Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
- § 95Fortdauer der Nachschußpflicht
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
- § 96Anzuwendende Vorschriften
- § 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
- § 98Verschmelzungsbeschlüsse
Sechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 99Möglichkeit der Verschmelzung
- § 100Prüfung der Verschmelzung
- § 101Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- § 102Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 103Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 104Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 104aAusschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
Siebenter Abschnitt Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- § 105Möglichkeit der Verschmelzung
- § 106Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 107Pflichten der Vorstände
- § 108Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Achter Abschnitt Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Erster Unterabschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 110Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 111Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 112Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
- § 113Keine gerichtliche Nachprüfung
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
- § 114Anzuwendende Vorschriften
- § 115Bestellung der Vereinsorgane
- § 116Beschlüsse der obersten Vertretungen
- § 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
Vierter Unterabschnitt Verschmelzung kleinerer Vereine
Neunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- § 120Möglichkeit der Verschmelzung
- § 121Anzuwendende Vorschriften
- § 122Eintragung in das Handelsregister
Drittes Buch Spaltung
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Möglichkeit der Spaltung
Zweiter Abschnitt Spaltung zur Aufnahme
- § 126Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
- § 127Spaltungsbericht
- § 128Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
- § 129Anmeldung der Spaltung
- § 130Eintragung der Spaltung
- § 131Wirkungen der Eintragung
- § 132Kündigungsschutzrecht
- § 132aMitbestimmungsbeibehaltung
- § 133Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 134Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
Dritter Abschnitt Spaltung zur Neugründung
- § 135Anzuwendende Vorschriften
- § 136Spaltungsplan
- § 137Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 138Sachgründungsbericht
- § 139Herabsetzung des Stammkapitals
- § 140Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Zweiter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 141Ausschluss der Spaltung
- § 142Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
- § 142aVerpflichtungen nach § 72a
- § 143Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
- § 144Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 145Herabsetzung des Grundkapitals
- § 146Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Dritter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Vierter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
Fünfter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
Sechster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Siebenter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Erster Unterabschnitt Möglichkeit der Ausgliederung
Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme
- § 153Ausgliederungsbericht
- § 154Eintragung der Ausgliederung
- § 155Wirkungen der Ausgliederung
- § 156Haftung des Einzelkaufmanns
- § 157Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Dritter Unterabschnitt Ausgliederung zur Neugründung
- § 158Anzuwendende Vorschriften
- § 159Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 160Anmeldung und Eintragung
Achter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 161Möglichkeit der Ausgliederung
- § 162Ausgliederungsbericht
- § 163Beschluß über den Vertrag
- § 164Genehmigung der Ausgliederung
- § 165Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 166Haftung der Stiftung
- § 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Neunter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 168Möglichkeit der Ausgliederung
- § 169Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
- § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 171Wirksamwerden der Ausgliederung
- § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
- § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Viertes Buch Vermögensübertragung
Erster Teil Möglichkeit der Vermögensübertragung
Zweiter Teil Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
Erster Abschnitt Vollübertragung
Zweiter Abschnitt Teilübertragung
Dritter Teil Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
Erster Abschnitt Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster Unterabschnitt Vollübertragung
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Zweiter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster Unterabschnitt Vollübertragung
- § 180Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- § 181Gewährung der Gegenleistung
- § 182Unterrichtung der Mitglieder
- § 183Bestellung eines Treuhänders
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Dritter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
- § 185Möglichkeit der Vermögensübertragung
- § 186Anzuwendende Vorschriften
- § 187Bekanntmachung der Vermögensübertragung
Vierter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Erster Unterabschnitt Vollübertragung
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Fünftes Buch Formwechsel
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 190Allgemeiner Anwendungsbereich
- § 191Einbezogene Rechtsträger
- § 192Formwechselbericht
- § 193Formwechselbeschluss
- § 194Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 195Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 196Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
- § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften
- § 198Anmeldung des Formwechsels
- § 199Anlagen der Anmeldung
- § 200Firma oder Name des Rechtsträgers
- § 201Bekanntmachung des Formwechsels
- § 202Wirkungen der Eintragung
- § 203Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
- § 206Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 207Angebot der Barabfindung
- § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 209Annahme des Angebots
- § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 211Anderweitige Veräußerung
- § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 213Unbekannte Aktionäre
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Formwechsel von Personengesellschaften
Erster Unterabschnitt Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
- § 214Möglichkeit des Formwechsels
- § 215Formwechselbericht
- § 216Unterrichtung der Gesellschafter
- § 217Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 218Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 219Rechtsstellung als Gründer
- § 220Kapitalschutz
- § 221Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
- § 222Anmeldung des Formwechsels
- § 223Anlagen der Anmeldung
- § 224Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- § 225Prüfung des Abfindungsangebots
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
- § 225aMöglichkeit des Formwechsels
- § 225bFormwechselbericht und Unterrichtung der Partner
- § 225cAnzuwendende Vorschriften
Zweiter Abschnitt Formwechsel von Kapitalgesellschaften
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 228Möglichkeit des Formwechsels
- § 229(weggefallen)
- § 230Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 231Mitteilung des Abfindungsangebots
- § 232Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 233Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 234Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 235Anmeldung des Formwechsels
- § 236Wirkungen des Formwechsels
- § 237Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 238Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 239Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 240Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 241Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 242Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 243Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 244Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag
- § 245Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
- § 246Anmeldung des Formwechsels
- § 247Wirkungen des Formwechsels
- § 248Umtausch der Anteile
- § 248aGewährung zusätzlicher Aktien
- § 249Gläubigerschutz
- § 250Nicht anzuwendende Vorschriften
Vierter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 251Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 252Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 253Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 254Anmeldung des Formwechsels
- § 255Wirkungen des Formwechsels
- § 256Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 257Gläubigerschutz
Dritter Abschnitt Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 258Möglichkeit des Formwechsels
- § 259Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 260Vorbereitung der Generalversammlung
- § 261Durchführung der Generalversammlung
- § 262Beschluß der Generalversammlung
- § 263Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 264Kapitalschutz
- § 265Anmeldung des Formwechsels
- § 266Wirkungen des Formwechsels
- § 267Benachrichtigung der Anteilsinhaber
- § 268Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
- § 269Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
- § 270Abfindungsangebot
- § 271Fortdauer der Nachschußpflicht
Vierter Abschnitt Formwechsel rechtsfähiger Vereine
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- § 273Möglichkeit des Formwechsels
- § 274Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 275Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 276Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 277Kapitalschutz
- § 278Anmeldung des Formwechsels
- § 279(weggefallen)
- § 280Wirkungen des Formwechsels
- § 281Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 282Abfindungsangebot
Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 283Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 284Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 285Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 286Anmeldung des Formwechsels
- § 287(weggefallen)
- § 288Wirkungen des Formwechsels
- § 289Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 290Abfindungsangebot
Fünfter Abschnitt Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- § 291Möglichkeit des Formwechsels
- § 292Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
- § 293Beschluß der obersten Vertretung
- § 294Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 295Kapitalschutz
- § 296Anmeldung des Formwechsels
- § 297(weggefallen)
- § 298Wirkungen des Formwechsels
- § 299Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 300Abfindungsangebot
Sechster Abschnitt Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 301Möglichkeit des Formwechsels
- § 302Anzuwendende Vorschriften
- § 303Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse
- § 304Wirksamwerden des Formwechsels
Sechstes Buch Grenzüberschreitende Umwandlung
Erster Teil Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 305Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 306Verschmelzungsfähige Gesellschaften
- § 307Verschmelzungsplan
- § 308Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- § 309Verschmelzungsbericht
- § 310Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts
- § 311Verschmelzungsprüfung
- § 312Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 313Barabfindung
- § 314Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 315Anmeldung der Verschmelzung
- § 316Verschmelzungsbescheinigung
- § 317Informationen des Registergerichts
- § 318Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung
- § 319Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Zweiter Teil Grenzüberschreitende Spaltung
- § 320Grenzüberschreitende Spaltung
- § 321Spaltungsfähige Gesellschaften
- § 322Spaltungsplan
- § 323Bekanntmachung des Spaltungsplans
- § 324Spaltungsbericht
- § 325Spaltungsprüfung
- § 326Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 327Barabfindung
- § 328Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 329Anmeldung und Spaltungsbescheinigung
- § 330Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung
- § 331Eintragung der neuen Gesellschaft
- § 332Spaltung zur Aufnahme
Dritter Teil Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 334Formwechselfähige Gesellschaften
- § 335Formwechselplan
- § 336Bekanntmachung des Formwechselplans
- § 337Formwechselbericht
- § 338Formwechselprüfung
- § 339Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 340Barabfindung
- § 341Gläubigerschutz
- § 342Anmeldung des Formwechsels
- § 343Formwechselbescheinigung
- § 344Informationen des Registergerichts
- § 345Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels
Siebentes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 346Unrichtige Darstellung
- § 347Verletzung der Berichtspflicht
- § 348Falsche Angaben
- § 349Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 350Zwangsgelder
Achtes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 351Umwandlung alter juristischer Personen
- § 352Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro
- § 353Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
- § 354Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- § 355Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze