Gesetze › UmwG › Drittes Buch Spaltung› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Zweiter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien § 144 UmwG Gründungsbericht und Gründungsprüfung Ein Gründungsbericht (§ 32 des Aktiengesetzes) und eine Gründungsprüfung (§ 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes) sind stets erforderlich. Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung § 145 Herabsetzung des Grundkapitals