Gesetze › UmwG › Fünftes Buch Formwechsel› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Zweiter Abschnitt Formwechsel von Kapitalgesellschaften› Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Personengesellschaft § 229 UmwG - Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 228 Möglichkeit des Formwechsels § 230 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber