Gesetze › UmwG › Zweites Buch Verschmelzung› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften› Erster Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts› Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften § 44 UmwG (weggefallen) Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 43 § 45