Gesetze › UmwG › Zweites Buch Verschmelzung› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften› Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung § 77 UmwG - Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 76 Verschmelzungsbeschlüsse § 78 Anzuwendende Vorschriften