Gesetze › UnifV § 2 UnifV Begriffsbestimmung Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrads, den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist. Uniformverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Grundsatz § 3 Anlässe