Gesetze › UntAbschlG § 2 UntAbschlG Begriffsbestimmungen Soweit in diesem Gesetz der Begriff Grad der Schädigungsfolgen verwandt wird, richtet sich die Bemessung nach § 5 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch. Unterstützungsabschlußgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anspruch auf Unterstützung § 3 Umfang der Unterstützung