Gesetze › UntAbschlG § 3 UntAbschlG Umfang der Unterstützung Die Unterstützung besteht aus laufenden und einmaligen Zahlungen. Unterstützungsabschlußgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Begriffsbestimmungen § 4 Laufende Zahlungen