AdvoCite

§ 3 UnterlagenBergV

Maßstab der Karten und Lagerisse

Die Karten und Lagerisse sollen

  1. 1.

    bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,

  2. 2.

    in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000

angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.

Unterlagen-Bergverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved