§ 4 UnterlagenBergV
Titel der Karten und Lagerisse
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
- 1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
- 2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
- 3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
- 4.
- 5.
Unterlagen-Bergverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle