Gesetze › UrhG › Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen› Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes› Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte § 124 UrhG Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden. Urheberrechtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 123 Ausländische Flüchtlinge § 125 Schutz des ausübenden Künstlers