Gesetze › UrhG › Teil 1 Urheberrecht› Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen› Unterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen §§ 52a und 52b UrhG (weggefallen) Urheberrechtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 52 Öffentliche Wiedergabe § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch