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§ 3 USG

Härteausgleich

Wenn die Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde, kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung ein Ausgleich für jeden Wehrdiensttag gewährt werden.

Unterhaltssicherungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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