§ 22c UStG
Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
- 2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
- 3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Umsatzsteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle