Gesetze › UVKapWertV § 4 UVKapWertV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Berlin-Klausel Anlage 1 Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert innerhalb von 15 Jahren nach dem Unfall