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UZwG
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
- § 1Rechtliche Grundlagen
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Einschränkung von Grundrechten
- § 4Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 5Hilfeleistung für Verletzte
- § 6Vollzugsbeamte des Bundes
- § 7Handeln auf Anordnung
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
- § 8Fesselung von Personen
- § 9Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
- § 10Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 11Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
- § 12Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 13Androhung
- § 14Explosivmittel
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften