AdvoCite
VergStatVO
Vergabestatistikverordnung
- § 1Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
- § 2Art und Umfang der Datenübermittlung
- § 3Zu übermittelnde Daten
- § 4Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
- § 5Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
- § 6Anwendungsbestimmung
- § 7Übergangsregelung
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3) Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 5(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5) Konzession durch einen Konzessionsgeber
- Anlage 6(zu § 3 Absatz 1 Nummer 6) Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber
- Anlage 7(zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 8(zu § 3 Absatz 2) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes
- Anlage 9Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8