Gesetze › VerjHemV § 2 VerjHemV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Verjährungshemmung bei Abgeltungsdarlehen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Beendigung der Verjährungshemmung bei Abgeltungsdarlehen