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§ 8a VermAnlG

Gültigkeit des Verkaufsprospekts

Ein Verkaufsprospekt ist nach seiner Billigung zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig, sofern er um die nach § 11 erforderlichen Nachträge ergänzt wird.

Vermögensanlagengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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