Gesetze › VermVerMiV § 6 VermVerMiV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Bekanntmachung der Tatsache durch die Bundesanstalt