Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag sind die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes über Rückkaufswerte anzuwenden. Stornokosten sind nicht abzuziehen.
Versorgungsausgleichsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle