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§ 38 VGG

Tarifaufstellung

Die Verwertungsgesellschaft stellt Tarife auf über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte fordert. Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.

Verwertungsgesellschaftengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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