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VGG

Verwertungsgesellschaftengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 · Quelle

Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 1 Innenverhältnis
Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht
Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2 Außenverhältnis
Unterabschnitt 1 Verträge und Tarife
Unterabschnitt 2 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
Unterabschnitt 1 Informationspflichten
Unterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Abschnitt 1 Schiedsstelle
Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
Unterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
Abschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
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