Gesetze › VRV › Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister› Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts § 22 VRV - Vereinsregisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters § 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung