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VRV

Vereinsregisterverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 5.7.2021 I 3338 · Quelle

Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen
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