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VRV
Vereinsregisterverordnung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
- § 1Zuständigkeit
- § 2Aufbau des Vereinsregisters
- § 3Gestaltung und Benutzung des Registerblatts
- § 4Schließung des Registerblatts
- § 5Neufassung des Registerblatts
- § 6Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen
- § 7Registerakten, Handblatt
- § 8Führung des Namensverzeichnisses
Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
- § 9Eintragungsverfügung
- § 10Form der Eintragungen
- § 11Änderung und Löschung von Eintragungen
- § 12Berichtigung von Eintragungen
- § 13Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten
- § 14(weggefallen)
- § 15Erreichbarkeit des Vereins
- § 16Einsicht in das Vereinsregister
- § 17Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
- § 18Grundsatz
- § 19Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters
- § 20Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
- § 21Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
- § 22(weggefallen)
- § 23Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
- § 24(weggefallen)
- § 25Freigabe des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
- § 26Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt
- § 27Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
- § 28Elektronische Registersignatur
- § 29Rötungen
- § 30Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen