Gesetze › WahlO Post › Vierter Abschnitt Schlussbestimmung § 8 WahlO Post Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7