WahlO Post
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640 · Quelle
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Bildung einer eigenen Wählergruppe der Beamtinnen und Beamten
Dritter Abschnitt Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf eine eigene Wählergruppe
Vierter Abschnitt Schlussbestimmung