Gesetze › WaStrSchlBetrZV § 4 WaStrSchlBetrZV Außerkrafttreten - Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten § 5 Inkrafttreten