Gesetze › WaStrSchlBetrZV § 5 WaStrSchlBetrZV Inkrafttreten Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Außerkrafttreten Anhang Anhang zur Schleusenbetriebzeitenverordnung mit den ab 1. Januar 2009 geltenden Schleusenbetriebszeiten