Gesetze › WettschVerstV › 5. Inkrafttreten. Anwendbarkeit der Ausführungsbestimmungen Schlußformel WettschVerstV Der Reichsminister der Finanzen Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Anlagen