Die Länder können bestimmen, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich ist
1.
für das Einleiten von Grund-, Quell- und Niederschlagswasser in ein Küstengewässer,
2.
für das Einbringen und Einleiten von anderen Stoffen in ein Küstengewässer, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu erwarten sind.
Wasserhaushaltsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle