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WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1Zweck
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
- § 5Allgemeine Sorgfaltspflichten
Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 6Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
- § 6aGrundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- § 7Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
- § 8Erlaubnis, Bewilligung
- § 9Benutzungen
- § 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 11Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
- § 11aVerfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- § 11bProjektmanager
- § 11cVerfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben
- § 12Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
- § 13Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 13aVersagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
- § 13bAntragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
- § 14Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
- § 15Gehobene Erlaubnis
- § 16Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
- § 17Zulassung vorzeitigen Beginns
- § 18Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 19Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
- § 20Alte Rechte und alte Befugnisse
- § 21Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
- § 22Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
- § 23Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- § 24Erleichterungen für EMAS-Standorte
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 25Gemeingebrauch
- § 26Eigentümer- und Anliegergebrauch
- § 27Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
- § 28Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
- § 29Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
- § 30Abweichende Bewirtschaftungsziele
- § 31Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- § 32Reinhaltung oberirdischer Gewässer
- § 33Mindestwasserführung
- § 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
- § 35Wasserkraftnutzung
- § 36Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- § 37Wasserabfluss
- § 38Gewässerrandstreifen
- § 38aLandwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
- § 39Gewässerunterhaltung
- § 40Träger der Unterhaltungslast
- § 41Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- § 42Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
- § 43Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
- § 44Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
- § 45Reinhaltung von Küstengewässern
Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern
- § 45aBewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
- § 45bZustand der Meeresgewässer
- § 45cAnfangsbewertung
- § 45dBeschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
- § 45eFestlegung von Zielen
- § 45fÜberwachungsprogramme
- § 45gFristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- § 45hMaßnahmenprogramme
- § 45iBeteiligung der Öffentlichkeit
- § 45jÜberprüfung und Aktualisierung
- § 45kKoordinierung
- § 45lZuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 46Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
- § 47Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
- § 48Reinhaltung des Grundwassers
- § 49Erdaufschlüsse
Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- § 50Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 51Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- § 52Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
- § 53Heilquellenschutz
Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 54Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
- § 55Grundsätze der Abwasserbeseitigung
- § 56Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 57Einleiten von Abwasser in Gewässer
- § 58Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- § 59Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- § 60Abwasseranlagen
- § 61Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Unterabschnitt 2 Beseitigung von Abwasser aus Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
- § 61aAnwendungsbereich
- § 61bWeitere Begriffsbestimmungen
- § 61cZusätzliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer; Verordnungsermächtigung
- § 61dBewertung und Überwachung der Schadstoffkonzentration im aufnehmenden Oberflächengewässer
- § 61eTiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen
- § 61fAbweichungen von Emissionsgrenzwerten im Falle einer Krise
- § 61gZusätzliche Anforderungen an Indirekteinleitungen; Verordnungsermächtigung
- § 61hAbweichende Anforderungen an Indirekteinleitungen im Hinblick auf nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlagen; Verordnungsermächtigung
- § 61iZusätzliche Bestimmungen für Abwasserbehandlungsanlagen; Untersagung des Betriebs; Stilllegung; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 62Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 62aNationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
- § 63Eignungsfeststellung
Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
- § 64Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
- § 65Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
- § 66Weitere anwendbare Vorschriften
Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- § 67Grundsatz, Begriffsbestimmung
- § 68Planfeststellung, Plangenehmigung
- § 69Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
- § 70Anwendbare Vorschriften, Verfahren
- § 70aPlanfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz
- § 71Enteignungsrechtliche Regelungen
- § 71aVorzeitige Besitzeinweisung
Abschnitt 6 Hochwasserschutz
- § 72Hochwasser
- § 73Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- § 74Gefahrenkarten und Risikokarten
- § 75Risikomanagementpläne
- § 76Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- § 77Rückhalteflächen, Bevorratung
- § 78Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78aSonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78bRisikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
- § 78cHeizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
- § 78dHochwasserentstehungsgebiete
- § 79Information und aktive Beteiligung
- § 80Koordinierung
- § 81Vermittlung durch die Bundesregierung
Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 82Maßnahmenprogramm
- § 83Bewirtschaftungsplan
- § 84Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
- § 85Aktive Beteiligung interessierter Stellen
- § 86Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
- § 87Wasserbuch
- § 88Informationsbeschaffung und -übermittlung
Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- § 91Gewässerkundliche Maßnahmen
- § 92Veränderung oberirdischer Gewässer
- § 93Durchleitung von Wasser und Abwasser
- § 94Mitbenutzung von Anlagen
- § 95Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht, Schadensersatz
- § 96Art und Umfang von Entschädigungspflichten
- § 97Entschädigungspflichtige Person
- § 98Entschädigungsverfahren
- § 99Ausgleich
- § 99aVorkaufsrecht
- § 99bSchadensersatz
Kapitel 5 Gewässeraufsicht
- § 100Aufgaben der Gewässeraufsicht
- § 101Befugnisse der Gewässeraufsicht
- § 102Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103Bußgeldvorschriften
- § 104Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
- § 104aAusnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
- § 105Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
- § 106Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
- § 107Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
- § 108Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Anlage 1(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 2(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
- Anlage 3(zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7)