Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Einrichtungen und die von ihr nach § 74 eingerichteten Sicherheitszonen nach § 98 Nummer 1 bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.
Windenergie-auf-See-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle