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WindSeeG

Windenergie-auf-See-Gesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.3.2026 I Nr. 84 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan
Abschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen
Teil 3 Ausschreibungen
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
Abschnitt 4 (weggefallen)
Unterabschnitt 1 (weggefallen)
Unterabschnitt 2 (weggefallen)
Abschnitt 5 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Unterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen
Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung
Abschnitt 6 Eintrittsrecht für bestehende Projekte
Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
Abschnitt 3 Sonstige Energiegewinnung
Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
Teil 6 Sonstige Bestimmungen
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