Gesetze › WiPrO › Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit› Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften› Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug §§ 88 bis 93 WiPrO (weggefallen) Wirtschaftsprüferordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 87 Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss § 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung