AdvoCite

§ 94 WiPrO

Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung

In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.

Wirtschaftsprüferordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved